Steuerberatung KAISER
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 6. November 2015 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen überarbeitet. Zu der Neuregelung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nunmehr die entsprechenden Verwaltungsanweisungen herausgegeben. Hervorzuheben sind folgende Punkte: Weiterlesen