Steuerberatung KAISER
In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall ging es um den Ort der Bestattung eines im Alter von 60 Jahren im Jahr 2015 gestorbenen Münchners. Der Verstorbene war katholischen Glaubens und seit 2011 mit einer aus der Türkei stammenden Frau verheiratet, die aus einer vorangegangenen Beziehung zwei Töchter hatte. Der Verstorbene wuchs gemeinsam mit einer Pflegeschwester bei seinen Eltern auf; er war zu Lebzeiten niemals in der Türkei. Die Witwe wollte den Leichnam in ihrem Heimatdorf in der Türkei bestatten, da sie selbst dort begraben werden möchte. Weiterlesen