Allgemeine Geschäftsbedingungen: Ab 1. Oktober 2016 darf von Verbrauchern für Anzeigen und Erklärungen nicht mehr als die Textform verlangt werden
Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen für Krankheitskosten durch wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens
Ungleichbehandlung von selbstständig Tätigen und Arbeitnehmern bei Familienheimfahrten nicht verfassungswidrig
Beitragszuschuss für nicht Krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2014