Steuerberatung KAISER
Der Bundesgerichtshof hat folgende zwei Klauseln in allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters als unwirksam beurteilt und ihre Verwendung verboten: „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Weiterlesen